Organisches Beschäftigungsmaterial im Schweinestall
vivet-schweine-cxus
24. Juni 2021

Mit der neuen Schweinehaltungshygieneverordnung gilt ab dem 1. August die Pflicht zur Gabe von organischem Beschäftigungsmaterial für alles Schweine. Unklarheiten in Bezug auf die zu verwendenden Materialen sowie die Tierfressplatzverhältnisse als auch die notwendigen zusätzlichen Maßnahmen für die Initiative Tierwohl führen dabei zur Verunsicherung. Den augenblicklichen Stand wird in folgendem Seminar der Firma Meier-Brakenberg sehr gut zusammengefasst.

https://www.meier-brakenberg.de/news/news-detail/news/beschaeftigungsmaterial-im-schweinestall-pflicht-ab-010821/